Ein Referentenentwurf der Bundesregierung sieht die Errichtung einer Visa-Warndatei vor. Danach sollen alle Bürger erfasst und mit ihren Daten gespeichert werden, die einen Ausländer zum Besuch in die BRD einladen und/oder für den Fall bürgen, dass ein solcher Ausländer hier Kosten verursacht.
Der deutsche Anwaltsverein hält es für verfassungswidrig, dass derjenige, der Personen aus dem Ausland einlädt oder an einer Einladung mitwirkt, unter Generalverdacht gestellt wird. Nach seiner Ansicht wird das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung mit der Erfassung und Speicherung der Daten verletzt.
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