Sicherheitsaspekte:
"Der Gesetzgeber hat im EEG einen besonderen Vertrauenstatbestand statuiert, mit dem den Anlagenbetreibern eine für sie günstige Rechtslage für einen bestimmten Zeitraum garantiert wird." - nachzulesen im Rechtsgutachten von Prof. Dr. Stefan Klinski im Auftrag des Bundesumweltministeriums.
Im Leitszenario 2009 des Bundesministeriums für Umwelt heist es, dass das ambitionierte Ziel, die Treibhausgasemissionen in Deutschland bis 2050 auf etwa 20 % der Emissionen von 1990 zu senken, erreichbar ist. 2020 wird demnach der Beitrag der Erneuerbaren am Bruttostromverbrauch bereits bei 35,2 % liegen; ihr Anteil an der Endenergie wird etwa 20 % betragen. Die im
Erneuerbare-Energien Gesetz (EEG) sowie in der
aktuellen EE-Richtlinie der EU festgelegten Ausbauziele werden damit erreicht. Bis 2050 kann der Anteil der EE auf rund 54 % (Endenergie) bzw. 84 % (Bruttostromverbrauch) steigen. Säulen dieser Entwicklung sind dabei der
weiterhin breit diversifizierte Ausbau der erneuerbaren Energien und deutliche Fortschritte bei der Kraft-Wärme-Kopplung, verbunden mit einer wesentlichen Steigerung der Energieproduktivität auf allen Gebieten. Unter diesen Voraussetzungen kann die Stromerzeugung durch Erneuerbare zu jeder Zeit die schrittweise Reduzierung atomar erzeugten Stroms kompensieren, z. T. sogar deutlich überkompensieren.
www.erneuerbare-energien.de
www.bundesnetzagentur.de
Sie müssen Mitglied von Unternehmer Treffen sein, um Kommentare hinzufügen zu können!
Join Unternehmer Treffen