Ab Januar 2010 tritt eine neue Regelung für die Bestellung des Rechtsanwalts zum Pflichtverteidiger in Kraft. Künftig wird in allen Fällen, in denen sich der Beschuldigte in Untersuchungshaft oder vorläufiger Unterbringung befindet "Verteidigung notwendig". Das bedeutet, dass ihm ab dem Zeitpunkt der Inhaftierung ein Pflichtverteidiger beizuordnen ist und nicht, wie nach dem bisherigen Recht, erst dann, wenn der Beschuldigte seit drei Monaten inhaftiert ist.
Hat der Beschuldigte bislang kein Verteidiger und wählt auch keinen, so muss seitens des Gerichts sofort ein Verteidiger beigeordnet werden.
Stichworte: pflichtverteidigung, rechtsanwlt, strafrecht, untersuchungshaft, verteidiger
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