Es gibt eine "Ausführungsverordnung zum Gesetz über die Einheiten im Messwesen und die Zeitbestimmung". Diese ist befristet und läuft zum 31.12.09 aus. Dies hat zur Folge, dass ab den 01.01.2010 alle Maßangaben in gesetzlichen Einheiten anzugeben sind, also Meter, cm usw. Die zusätzliche Verwendung anderer Einheiten ist nur gestattet, wenn die Angabe der gesetzlichen Einheit hervorgehoben ist. Der Verkauf eines 17-Zoll-Monitors ist dann so als Anzeige nicht mehr zulässig, wohl aber eines 43,18-Zentimeter-Bildschirms. Bei Verstoß droht ein Bußgeld oder, was noch schlimmer ist, eine Abmahnwelle.
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