Neuigkeiten im Bereich der öffentlichen Fördermittel zum 01.01.2010



Mittels des zum 1. Januar 2010 in Kraft getretenen Wachstumsbeschleunigungsgesetzes haben Bundesregierung und Bundesrat im Rahmen der Wirtschaftsförderung unter anderem den Zugang zu
öffentlichen Fördermitteln verbessert.



Die KfW hat bereits im Jahr 2009 für viele Förderdarlehen die Zinskonditionen gesenkt.



Die Preisklassen im risikoadjustierten Zinssystem (RGZS), das für viele Förderdarlehen gilt, hat die KfW überarbeitet. Es gibt nun 7 Bonitätsklasen und 3 Besicherungsklassen, aus deren Kombination sich die Preisklasse ermittelt. Um
der Finanz- und Wirtschaftskrise angemessen Rechnung zu tragen, gibt es
Ausnahmeregelungen vom neuen RGZS für das KfW-Sonderprogramm.


Durch diese Maßnahme können auch wirtschaftlich schwächere Unternehmen mit für die Banken höheren Ausfallwahrscheinlichkeiten, die bisher nicht als kreditwürdig
eingestuft wurden, Zugang zu öffentlichen Förderdarlehen erhalten. Weiterhin
erforderlich sind Bestätigungen zum 01.08.2008, dass im Sinne der
Hausbank-Kriterien beim Antragsteller keine wirtschaftliche Überschuldung
vorlag und die Hausbank keine Kenntnis von ungeregelten Zahlungsrückständen von
mehr als 30 Tagen hat.



Bereits seit Ende September 2009 bietet die KfW den Banken Globaldarlehen zur Refinanzierung von Unternehmenskrediten in Deutschland an. Die KfW-Globaldarlehen werden dem 40
Milliarden Euro umfassenden Etat des KfW-Sonderprogramms entnommen.



Die Innovationsförderung des Bundeswirtschaftsministeriums für Wirtschaft (BMWI), die die deutschen Firmen wettbewerbsfähiger machen soll, wurde erheblich aufgestockt.




Änderungen im KfW Sonderprogramm zum 01.02.2010:



- Zinssenkung


- Flexiblere Programmelemente


- Stärkung der Mittelstandsfinanzierung



Bundesregierung und KfW haben mit Wirkung zum 1. Februar 2010 weitere Verbesserungen im KfW Sonderprogramm vereinbart. Im Mittelpunkt der Verbesserung steht eine Neuordnung der Konditionen, die zu
einer Senkung der Zinsen in den bestehenden Programmvarianten um 20 Basispunkte
führt. Neben der Senkung der Zinsen tritt eine Reihe von Flexibilisierungen und
Erweiterungen des Programms in Kraft, mit denen die Finanzierung vor allem des
Mittelstandes weiter gestärkt wird. So werden die Zinsbindungsfristen in allen
Programmvarianten des KfW Sonderprogramms verlängert. Für Investitionskredite
wird z.B. eine Zinsbindungsfrist von 3, 5 oder 8 Jahren angeboten.


Auch die Kreditlaufzeiten werden verlängert. Bei Investitionen in langlebige Investitionsgüter wie z.B. Immobilien und bei Projektfinanzierungen steht den
Kreditnehmern künftig eine Variante mit einer Laufzeit von 20 Jahren bei einer
tilgungsfreien Anlaufzeit von bis zu 5 Jahren zur Verfügung. Bei Krediten für
Betriebsmittel wird eine Programmvariante "Flexibel" eingeführt um
den Unternehmen größere Gestaltungsspielräume bei der Deckung des
Betriebsmittelbedarfs zu öffnen. Hier kann der Kredithöchstbetrag von 50 Mio.
EUR künftig bis zu 50% der Bilanzsumme des Antrag stellenden Unternehmens
betragen. Zudem gibt es hier weitere Optionen bei der Kreditlaufzeit, der
Zinsbindungsfrist sowie ein außerplanmäßiges Tilgungsrecht ohne
Vorfälligkeitsentschädigung. Die neuen Konditionen treten zum 1. Februar 2010
in Kraft.


Zuschüsse in Phasing-Out Gebieten ab 2011


Die Relation zwischen den Durchschnitteinkommen der EU und den Durchschnittseinkommen im Fördergebiet wird regelmäßig überprüft und dies steht
mit dem Ende des Jahres 2010 wieder an.
Es wird gerade in den östlichen Bundesländern einige Regionen geben, die ab dem
1. Jan. 2011 einen geringeren Fördersatz haben.
Mit einer Antragstellung im Jahr 2010 für den Zeitraum bis 2013 können die
Fördersätze noch erhalten werden. Unternehmen, die Investitionen wegen der
Krise verschoben haben, oder jetzt neue Investitionen planen, sollten zeitnah
prüfen, ob Sie einen "Startschuss" im Jahr 2010 legen, um sich noch
die höheren Fördersätze zu sichern.



Zuschüsse für F&E Einzelförderung in den westlichen Bundesländern ab 2011


Die Förderung von Forschung und Entwicklung erfolgt im Jahr 2010 noch nach den Sonderkriterien, die seit 2009 gelten. Zwei Dinge sind ab 2011 nicht mehr möglich:
- die einzelbetriebliche Entwicklungsförderung West


- die Förderung von Einzelbetrieben mit weniger als 1.000 Mitarbeitern, unabhängig


von der Größe der Unternehmensgruppe


Diese Förderungen gehen vollständig unter und es ist keine Förderung für solche Vorhaben mehr zu erwarten.



Maßgeblich für die hier genannte Förderung sind die eigenen Personalkosten, die als Basis für Aufschläge von Sach- und Gemeinkosten, wie auch für Fremdaufträge
gelten.
Die Förderung wächst mit der Kooperation mit anderen Unternehmen oder
Forschungsinstituten.





Allgemeine Informationen zum Thema „öffentliche Fördermittel“



Welche Arten von Förderungen gibt es?


Hierbei können grundsätzlich folgende Fördermittel unterschieden werden:


(Verlorener) Zuschuss: Kostenbeteiligungen an Investitionen/Ausgaben, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Diese sind teilweise auch an die Region geknüpft (Regionalförderung).

Zinsgünstige Darlehen: Finanzierung, die unter den Marktkonditionen für langfristige Darlehen liegen kann. Auch sind Haftungsfreistellungen mit integrierter Ausfallbürgschaft für die abwickelnde (Haus-) Bank möglich.

Bürgschaften: Mittels einer Bürgschaft von einer Bürgschaftsbank oder dem Staat können auch Bankfinanzierungen ohne ausreichende Sicherheiten erlangt werden.

Öffentliche Beteiligung: Eigenkapital in Form einer stillen Beteiligung durch öffentliche Beteiligungsgesellschaften.

Kombinationen: Kombinationen aus verschiedenen Förderarten und Sachleistungen sind dabei ggf. möglich.



Die Förderung in Deutschland hat ein Volumen von ca. 143 Mrd. Euro p.a.


In Krisenzeiten wie aktuell wird die Förderung von Unternehmen noch erheblich ausgeweitet, d.h. es gibt mehr Zuschüsse und mehr zinsbegünstigte Mittel, die
nicht besichert werden müssen. Sogar die Umfinanzierung bestehender Kredite ist
mit Fördermitteln möglich. Fast jedes Projekt ist förderbar, wenn Sie die
richtigen Förderprogramme bzw. die Kombination mehrerer Programme finden.


Fördermittel können vielfältig eingesetzt werden:



In Deutschland gibt es derzeit 1.420 Richtlinien zur Förderung, davon 1.006 betreffend Zuschüssen (nicht rückzahlbare Förderung). Darin sind über 2.800
Förderprogramme. aufgeführt. Auf ein einzelnes Unternehmen treffen rund 400
Förderprogramme zu. Für jedes Vorhaben dieses Unternehmens kommen ca. 50
Programme in Frage. Allein in den Bereichen Energieeinsparung und erneuerbare
Energien gibt es mehr als 200 öffentliche Förderprogramme. Im Rahmen der
professionellen Fördermittelprüfung werden mehrere, unterschiedliche Wege der
Finanzierung aufgezeigt.



■Sie wollen Kosten sparen?


■Sie wollen mehr Eigenkapital?


■Sie brauchen mehr Sicherheiten?


■Sie wollen Ihr Privatvermögen schützen?


■Sie wollen den Wert Ihres Unternehmens steigern?


■Sie brauchen freie Liquidität in den Anfangsjahren das heißt tilgungsfreie Anlaufzeit?


■Sie wollen flexibel sein und ggf. vorzeitig tilgen – ohne Vorfälligkeitsentschädigung?



Wenn Sie nur eine der oben angegebenen Fragen mit „Ja“ beantworten, dann nutzen Sie öffentliche Fördermittel! Sprechen Sie mich unverbindlich an.

Christiane Just, Just Consulting, www.justconsulting.de

Stichworte: banken, darlehen, existenzgründung, förderdarlehen, fördermittel, förderung, neuigkeiten, zuschüsse

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